ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. ALLGEMEINS

Allen unsere Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unsere Ware gelten unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen als angenommen.

2. ANGEBOTE UND PREISE

Unsere Angebote sind freibleibend, auch wenn sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind. Technische Änderungen gegenüber unseren Drucksachen behalten wir uns vor, da sie wegen Vorschriftenänderungen und des technischen Fortschritts erforderlich sein können. Erfolgt die Lieferung innerhalb der vereinbarten Zeit gilt der vereinbarte Preis. Fracht und Transportkosten gehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu Lasten des Käufers. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

3. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist unser Werk in D 79872 Bernau i. Schw.

4. LIEFERUNG UND ABNAHME

Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen setzt einen ungestörten Arbeitsablauf vorraus. Werden wir durch Umstände, die erst nach Vertragsabschluss erkennbar werden, insbesondere durch hähere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Versorgungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, nicht vorhersehbare fehlende Belieferung durch unsere Zulieferanten oder aus anderen gleichartigen Gründen an der rechtzeitigen Erfüllung unsere Lieferverpfl ichtungen gehindert, so ruht unsere Lieferverpfl ichtung für die Dauer des Hindernisses und im Umfang ihrer Wirkung.

Ist diese dem Käufer nicht zumutbar, ist er nach Ablauf einer entsprechenden Frist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir haben Nichtlieferung oder verspätete Lieferung aus dem oben genannten Gründen nicht zu vertreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen.

Bei Lieferverzögerungen, die der Käufer zu vertreten hat, verlängern bzw. verschieben sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend.

Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, stehen uns die Rechte gemäß §§ 323, 324 BGB zu. Schadensersatz können wir in diesem Fall ohne näheren Nachweis in Höhe von 15% des dann geltenden Preises veranlagen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5. ZAHLUNG

Unser Rechnungen sind innerhalb von 14 tagen ohne jeglichen Abzug auf das in der Rechnungen genannte Konto oder in bar zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb dieser Zeit nicht, so gerät er in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für jede Mahnung sind Mahnkoten zu zahlen.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit, insbesondere fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers, gefährdet wird, sind wir berechtigt, für sämtliche noch nicht bezahlte Lieferungen und Leistungen sofortige Sicherheitszahlungen oder Barzahlung ohne jeglichen Abzug und für sämtliche noch zu liefernde Gegenstände Vorauszahlung zu verlangen und die noch ausstehende Lieferung zurückzubehalten. Entspricht der Käufer unserem Sicherungs- oder Zahlungsverlangen nicht fristgerecht, so sind wir berechtigt, von sämtlichen Lieferungsverträgen mit dem Käufer zurückzutreten.

Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Eine Verpfändung der Sicherheitsübereignung durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung der Ware ist nicht gestattet.

Nach erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung sind wir grundsätzlich berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Fristsetzung bedarf es nicht in den im Gesetz genannten Fristen (§323 BGB). Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten als Rücktritt vom Vertrag.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ

Für die von uns gelieferten Gegenstände leisten wir Gewähr nach folgenden Bestimmungen:

Unsere Haftung auf Mängel der Sache ist nach unserer Wahl zunächst beschränkt auf eine Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir die Leistung ernsthaft und endgültig, so kann der Käufer den Kaufpreis um den Wert des Mangels herabsetzen. Diese Haftung auf Mängel an der Sache erlischt jedoch bei unsachgemäßer Behandlung der Sache durch den Käufer insbesondere dann, wenn die für Massivholzmöbel notwendige Raum-Luftfeuchtigkeit (50- 60%) nicht vorliegt.

Für die Lieferung von Küchenmöbeln gilt: Alle notwendigen Installationsarbeiten müssen durch das jeweils zuständige Fachpersonal durchgeführt werden. Jegliche Gewährleistung aufgrund von unsachgemäßen Installationsarbeiten und den daraus entstehenden Schaden ist ausgeschlossen.

In jedem Falle ist der Käufer für das Vorliegen eines Mangels beweispflichtig. Bei schuldhaft unberechtigten Reklamationen, mit deren Beseitigungen wir beauftragt werden, stellen wir die entstandenen Kosten in Rechnung.

Die Gewährleistungspflicht beträgt ab Lieferung 6 Monate.

8. HAFTUNG

Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Gehilfen. Eine Schadenersatzhaftung, wegen einer von uns übernommenen Garantie sowie Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

9. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist D 79837 St. Blasien

10. SCHRIFTFORM

Alle zur Lieferung bzw. Leistung notwendigen Angaben bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für Änderungen bzw. Erweiterungen.

11. UNGÜLTIGKEITSKLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedin gungen ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in Kraft. Eine ungültige Bestimmung übereinstimmt zu ersetzen.

Stand: 10. November 2009